Archive for Februar 2020

Engel im Islam

22. Februar 2020

Gesandte im Auftrag Gottes

Sie sind nicht nur auf Gemälden oder als Skulpturen in den Kirchen zu finden, sondern hängen auch an Christbäumen. Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit umgeben uns Engel mehr denn je. Immerhin jeder zweite Deutsche glaubt an ihre Existenz – laut einer aktuellen Studie. Engel kommen in vielen Religionen vor, auch im Islam.

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Einer der wichtigsten Engel ist Gabriel, 
auf Arabisch Dschribil, er hat nach der islamischen
Überlieferung dem Propheten Mohammad den Koran 
offenbart. 
Auf dieser alten persischen Miniatur sind 
Mohammad und Gabriel vor einem riesenhaften Engel 
zu sehen 

Im Koran ist wie im Christentum ein Engel beauftragt, Marias Empfängnis auf Geheiß Gottes anzukündigen. Bei der Geburt Jesu war es ebenfalls ein Engel, der die Jungfrau Maria in ihrer Einsamkeit begleitete und ihr Trost schenkte.

Maria ist die auserwählte Frau der Welt.

Auch Muslime glauben also wie Christen an Engel, an aus Licht erschaffene Wesen, die im Auftrag Gottes handeln. Sie sind körperlose, überirdische Geschöpfe, die still und unsichtbar an der Seite der Menschen sind. Es ist im Koran die Rede von unzähligen Engeln.

Sie heißen auf Arabisch Malak und haben viele Aufgaben. Im Koran werden sie Diener Gottes genannt (siehe Koran, Sure 43:19). Im Koran heißt es auch, dass Engel aus Licht gemacht sind, Flügel haben und sogar die Gestalt eines Menschen annehmen können.

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Zu den bekanntesten gehört Gabriel, dem die Muslime die Überbringung der Offenbarung des Koran verdanken. Über einen Zeitraum von mehr als 22 Jahren hat er die Worte und die Botschaft Gottes an den Propheten Muhammad vermittelt. Ein weiterer Engel, der Todesengel, ist stets präsent. Er nimmt die Seelen und begleitet die Menschen in das ewige Leben. Und es sind Engel, die beim Eingehen ins Paradies den Friedensgruß sprechen. In den koranischen Erzählungen sind sie die helfenden Kräfte, die den Menschen in Not oder im Kampf gegen das Böse zur Seite stehen.

Die Stimme des Gewissens

Muslime meinen, dass zwei Engel die Menschen immer begleiten: Der Engel auf der rechten Schulter verzeichnet die guten und der auf der linken die schlechten Taten im „Buch des Lebens“, das vor dem Gericht Gottes aufgeschlagen wird. Sie werden nicht „Schutzengel“ wie im Christentum genannt, sind aber in gewisser Weise auch Hüter – die Stimme des Gewissens, die die Menschen vor dem Bösen warnt. Dennoch sind es im Islam nicht die Engel, die beschützen, sondern es ist letztendlich Gott. Man wünscht sich die Begleitung Gottes und nicht die Begleitung der Schutzengel.

Gesandte im Auftrag Gottes:

Es gibt zwar Bilder, die die Engel als Wesen mit Flügeln darstellen, anders als in den christlichen Kirchen sind in den muslimischen Gebetshäusern und Moscheen jedoch keine Abbildungen und Statuen von ihnen zu finden. Ihre Rolle ist nicht so sichtbar und inspirierend für Literatur und Kunst, wie man es aus der christlichen Tradition gewohnt ist.

Ein zentraler Glaubensgrundsatz

Der Glaube an die Existenz von Engeln gehört auch heute zu den zentralen Glaubensgrundsätzen im Islam, wie unter anderem auch der Glaube an den einen Gott oder an die Propheten. Vorwiegend ist dabei der Glaube an den Engel Gabriel, den Überlieferer des Koran, präsent.

Sicher ist nach der islamischen Überlieferung: Auch das Ende der Welt wird von einem Engel – Israfil – mit einer Posaune angekündigt. Und: Am Jüngsten Tag werden die Engel scharenweise zusammenkommen. Vielleicht wird uns dann offenbart, was wir immer gerne über sie wissen wollten!  Von Hamideh Mohagheghi

Opferfest

14. Februar 2020

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Das islamische Opferfest

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Scharia

14. Februar 2020

Gesetze: Islamisches Recht ist alles andere als starr.

Es lasst Spielraum für Interpretationen

In der Wüste auf der Arabischen Halbinsel ist der Weg zur Wasserstelle der Weg zum Leben. Zu Zeiten des Propheten Mohammed vor rund 1600 Jahren wie heute ist in dieser unwirtlichen Gegend jeder dem Tod geweiht, der ihn nicht kennt. Im Arabischen gibt es für den „Weg zur Wasserstelle“ ein einfaches Wort: Scharia.

Der „Weg zur Wasserstelle“ ist für Muslime im übertragenden Sinn also nicht nur der Weg zum Leben, sondern der Weg zu Gott.

Wer die Vorschriften der Scharia achtet, der lebt ein Leben nach den Regeln des Allmächtigen. Er kann auf Rettung hoffen, selbst in trockensten Zeiten. So weit, so einfach.

Doch längst ist das Wort „Scharia“ zu einem Kampfbegriff geworden, in dem es um viel mehr geht. Wenn muslimische Extremisten in Pakistan oder Afghanistan die Scharia einführen wollen, dann suchen sie nicht den Weg zur Wasserstelle und zu Gott.

Der Ruf nach der Scharia ist Symbol für ihren Griff nach der Macht und ihren Kampf gegen die Moderne und die Einflüsse des Westens.

Das „Gesetz Gottes“ wenden sie in simplifizierter Form an. Es manifestiert sich in der Unterdrückung der Frau und archaischen Strafen: Hand abhacken bei Diebstahl, Steinigung bei Ehebruch. Fatalerweise ist es den Extremisten gelungen, die Interpretationshoheit über die Scharia zu gewinnen. Als Scharia gilt, was sie zur Scharia erklären. Abweichler werden des Abfalls vom Glauben bezichtigt.

Daher ist die Scharia längst nicht auf wenige, einfache und brutale Strafen zu reduzieren.

Im Gegenteil:

Sie ist ein komplexes Gebilde, über das sich Gelehrte in verschiedenen Teildisziplinen der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) seit Jahrhunderten streiten. Aus der Scharia als von Gott geoffenbarte Ordnung ergibt sich beileibe kein starres, kodifiziertes und unveränderliches, geschweige denn ein in der islamischen Welt einheitliches Recht.

Die Scharia beruht zwar unter anderem auf dem Koran, die die Muslime als das vom Menschen unbeeinflusste Wort Gottes betrachten. Doch sind in dem Heiligen Buch nur wenige Normen und Regeln zu finden, die keiner Interpretation des Menschen bedürfen.

Vieles bleibt offen, vage oder ist gar nicht erwähnt. Selbst wenn eine Regelung eindeutig formuliert ist, bleibt häufig unklar, unter welchen Bedingungen sie gilt.

 Hier müssen die muslimischen Rechtsgelehrten mit eigener intellektueller Anstrengung zu Antworten kommen.

Auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird:

Das islamische Recht ist durchaus vom Menschen gemacht. Es kann sich deshalb auch an veränderte politische und gesellschaftliche Verhältnisse anpassen.

Manche Islamwissenschaftler sagen sogar: Die Regeln der Scharia sind immer so modern und so konservativ wie diejenigen, die das Wort Gottes auslegen.

So gibt es in der islamischen Welt ganz unterschiedliche Rechtstraditionen. Deutlich sind etwa die Differenzen zwischen Schiiten und Sunniten.

In der sunnitischen Rechtswissenschaft wiederum bildeten sich seit dem achten Jahrhundert n. Chr. vier große Rechtsschulen aus: die Hanafiten, die Malikiten, die Schafiten und die Hanabiten, jeweils benannt nach ihren Gründern. Weil sie unterschiedlichen Lehrsystemen folgen, kommen sie teilweise zu völlig unterschiedlichen Reglungen.

Das islamische Recht erhebt den Anspruch, nicht nur die Religion und ihren Ritus zu regeln, sondern alle Bereiche des menschlichen Lebens. Es befasst sich folglich mit Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht ebenso wie mit Straf-, Staats- und Verwaltungs- und Völkerrecht.

Dabei bewegen sich die Gelehrten nicht in einem luftleeren Raum, sondern sind an genau definierte Rechtsquellen gebunden. Fraglos ist der Koran der wichtigste dieser Quellen.

Beinahe ebenso bedeutend ist die Sunna, also die Worte und Taten des Propheten Mohammed, die als Vorbild gelten.

Beide Rechtsquellen sind für die Gelehrten jedoch mit erheblichen Problemen verbunden. Im Koran zum Beispiel ist die Mehrheit der Regeln und Normen nicht nur mehrdeutig festgelegt – teilweise sind sogar gegensätzliche Vorschriften zu finden.

So wird die Eigenschaft des Weins in Sure 16 gepriesen, während er in Sure 5 als „Gräuel von Satans Werk“ bezeichnet wird.

In solchen Fällen müssen die Rechtswissenschaftler entscheiden, welcher Vers einer Sure einen anderem abrogiert, also ungültig macht, zum Beispiel weil er Mohammed von Gott nach Auffassung muslimischer Experten später offenbart wurde.

So diskutieren die Rechtsgelehrten sehr lange die Frage, ob Alkohol generell oder nur Traubenwein verboten ist.

Widersprüchlich sind in vielen Fällen auch die Worte und Taten des Propheten.

Die Sunna wirft darüber hinaus noch ein ganz anderes Problem auf. Weil ihr ein so hoher Stellenwert eingeräumt wird, entwickelte sich eine aktive Fälscherindustrie, die erdachte Überlieferungen aus dem Leben Mohammeds in Umlauf brachte, um die eigene Meinung möglichst hieb- und stichfest zu untermauern.

Um diesem Problem Herr zu werden, entwickelte sich eine besondere Disziplin, die sich damit beschäftigt, „falsche“ von „richtigen“ Überlieferungen zu unterscheiden.

Eine Prophetentradition gilt nur dann als „wahr“, wenn die Überlieferungskette (Isnad) lückenlos ist und die einzelnen Überlieferer zuverlässig sind. Es liegt in der Natur des Menschen, dass die Gelehrten auch in diesem Fall zu sehr unterschiedlichen Ansichten gelangen.

Zwei Fachleute, drei Meinungen – dieses abfällige Urteil über die Konsensfähigkeit der Experten ist (nicht nur) unter Muslimen weitverbreitet.

Dies gilt umso mehr, da Koran und Sunna längst nicht ausreichen, um das Leben der Muslime umfassend zu regeln.

Beide Rechtsquellen können nur schwerlich beantworten, ob eine Frau Auto fahren darf, wie es in Saudi-Arabien diskutiert wurde. Gestützt auf Koran und Sunna gilt deswegen der Konsens der Rechtsgelehrten (Idschma) als weitere Rechtsquelle.

Dabei stellt sich jedoch die Frage, welche Experten überhaupt übereinstimmen müssen, und wie ein Konsens festgestellt wird. Eine eindeutige Antwort lässt sich nicht finden. Einen „Konsens“ über den Konsens gibt es nicht. Um zu gottgefälligen Normen und

Regeln zu kommen, dürfen sich die Rechtsgelehrten auch des Analogieschlusses bedienen – die Regelung eines Falles darf auf einen anderen übertragen werden, soweit die beiden Fälle vergleichbar sind. Das Gewohnheitsrecht spielt ebenso eine Rolle, jedenfalls wenn es anderen Rechtsquellen nicht widerspricht. Auch regional unterschiedliche Bräuche fanden Einzug in das islamische Recht.

Vor allem in den frühen Jahren des Islam – als sich die verschiedenen Rechtschulen herausschälten – war es unter den Rechtsgelehrten gang und gäbe, durch eigene intellektuelle Leistungen zu Regeln zu kommen. Idschtihat nennt sich dieses eigenständige Räsonnement in der arabischen Fachsprache.

Je mehr sich jedoch die Rechtsschulen ausformten und auch in Konkurrenz zueinander standen, desto bedeutender wurde seit dem 10 Jahrhundert der „Taqlid“. Die mehr oder minder kritiklose Übernahme der Entscheidungen, die die Rechtsautoritäten bis dahin gefällt hatten.

Das „Tor des Idschtihad“ schloss sich.

Umstritten unter Islamwissenschaftler ist jedoch bis heute, ob es gänzlich verrammelt war. Die islamische Reformbewegung, die sich im 19. Jahrhundert entwickelte, versuchte mit einigem Erfolg, es wieder aufzustoßen.

Islamische Reformer berufen sich heute im Wesentlichen auf den Idschtihad. Sie argumentieren, das islamische Recht müsse den Gegebenheiten der modernen Welt angepasst werden. Sie stoßen dabei auf heftigen Widerstand der Anhänger des Taqlid, die sich als Lordsiegelbewahrer der Tradition geben

Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe

Wer sich sehr stark an den Wortlaut eines Korantextes orientiert, der wird beispielsweise diese patriarchalische Grundstruktur im Geschlechterverhältnis beibehalten. Wer – wie andere Gelehrte das tun – eine dynamische Lektüre bevorzugt, wer nach Sinn und Zweck dieser Regelungen fragt, der wird sagen, die Antwort des 7. Jahrhunderts kann eine andere sein als eine im 21. Jahrhundert, und prüft dann, welche Erfordernisse im 21. Jahrhundert bestehen. Der Islam hat in seiner Geschichte einigen Erfolg gehabt, weil und soweit es ihm gelungen ist, sich an die jeweiligen örtlichen und zeitlichen Verhältnisse auch anzupassen. Ein gewisser Kernbestand des Glaubens ist unantastbar, also das Bekenntnis zu dem einen Gott und die fünf Säulen, aber in allen anderen Bereichen gibt es ein sehr hohes Maß an Flexibilität. Das hat es gegeben und gibt es auch nach wie vor. Von daher muss man schon sagen, das Bild ist sehr bunt geworden.über islamisches Recht

Alle sprechen zwar von Scharia und manchen Auswüchsen des islamischen Rechts wie den harten Strafen, der Diskriminierung der Frauen und den zahllosen Verhaltensvorschriften. Wirklich bekannt ist das vielfältige, uneinheitliche, durch viele Schulen gekennzeichnete islamische Recht hierzulande aber nicht. Prof. Dr. Mathias Rohe, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg, gilt als einer der besten Kenner des islamischen Rechts in Deutschland. Mit seinem Buch Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart hat er eine umfassende Darstellung des islamischen Rechts vorgelegt.

Wenn die Menschen heute den Begriff Scharia hören, denken viele an drakonische Körperstrafen und ähnliches. Was genau ist Scharia? Ist Scharia das islamische Recht, oder muss man da differenzieren?

Mathias Rohe:Ich denke die Übersetzung als islamisches Recht ist verkürzt. Scharia ist mehr als das, jedenfalls nach dem Verständnis vieler Muslime, die einen weiten Begriff anlegen und die unter Scharia alle religiösen und rechtlichen Normen des Islam verstehen, einschließlich der Methoden, wie man sie zu interpretieren hat. Das wird ein sehr komplexes Gebäude. Das sind Dinge wie Vertragsrecht, wie Fasten, wie Bekenntnis zu dem einen Gott, dann aber auch Strafrecht und ähnliche Dinge mehr.

Es gibt ein engeres Verständnis, das sich mehr auf die problematischen Anteile konzentriert, wie wir sie in der traditionellen Scharia haben, wie etwa diese drakonischen Körperstrafen, wie Ungleichbehandlung der Geschlechter und ähnliche Dinge mehr, wie wir sie auch in der abendländischen Rechtskultur früher kannten.

Wie hat sich das islamische Recht herausgebildet? Auf welche Quellen basiert es?

Mathias Rohe:Über das erste Entstehungsjahrhundert wissen wir herzlich wenig. Erst so ab dem zweiten Jahrhundert bildet sich so allmählich eine strukturierte Rechtswissenschaft heraus. Die stützt sich dann natürlich vor allem erstmal auf den Koran, soweit da überhaupt rechtliche Dinge drinstehen. Das ist sehr wenig dort. Sie stützt sich zunehmend auch auf Überlieferungen des Propheten des Islam Muhammed, wobei da die große Schwierigkeit war und ist, die gefälschten von den echten zu unterscheiden. Die meisten sind nicht echt. Das weiß auch die muslimische Tradition. Daher hat sich hier eine ganze Reihe zusätzlicher Methoden entwickelt: Konsensbeschlüsse der Gelehrten, bei denen sehr fraglich ist, wie die gebildet werden oder wie lange die zu gelten haben, Analogieschlüsse und ähnliche Dinge. Also auch da ein ganz breites Repertoire. Dies hat sich im Wesentlichen im zehnten, elften Jahrhundert herausgebildet und sich dann bis ins 19. Jahrhundert hinein verfestigt, wo wir dann die ersten großen Reformen erleben.

Was für Auswirkungen hatten diese Reformbewegungen auf das islamische Recht?

Mathias Rohe:Es hat sich gründlich, wenn man so will, modernisiert. Viele Gelehrte haben das so empfunden, dass über die Jahrhunderte eine Erstarrung eingetreten ist, dass man dem eigenständigen freien Nachdenken und Interpretieren nicht mehr genügend Raum gelassen hatte, dass dieses eigenständige Interpretieren – das sogenannte Idschtihad – wieder mit neuem Leben erfüllt werden müsse. Und ganz konkret geht es dann sehr häufig um Reformen oder Neuinterpretationen im Sinne von Frauen, also um die Verbesserung von Frauenrechten, die von Kindesrechten und in einem gewissen Umfang auch die der Rechtsstellung von nicuslimischen Minderheiten und ähnliches.

Was für eine Relevanz hat das islamische Recht noch heute in der islamischen Welt?

Mathias Rohe: Das ist sehr unterschiedlich. Einige wenige mehrheitlich von Muslimen bewohnte Staaten haben das ganz abgeschafft, die Türkei schon seit über 80 Jahren, auch die Staaten des Balkan. Dann gibt es andere große muslimische Staaten, in denen es das islamische Recht nur in einzelnen Facetten gibt, wie Indonesien, Malaysia, Pakistan, Indien. In vielen Staaten der islamischen Welt haben sich Teile noch gehalten, vor allem im Bereich des Familienrechts, des Personenstandrechts oder des Erbrechts, in einigen wenigen Staaten aber auch diese drakonischen Körperstrafen, die natürlich ganz große Probleme machen.

Es existieren im Islam vier große Rechtsschulen. Sind diese noch vorhanden oder haben sie sich im Laufe der Modernisierung mehr oder weniger aufgelöst?

Mathias Rohe:Im Rechtsbereich haben sich diese weitgehend aufgelöst, weil es für zulässig erachtet wurde, dass man mehr und mehr auch aus den Meinungen anderer Rechtsschulen geschöpft und diese Meinung um Gesetz gemacht hat, so dass wir zum Beispiel in Ägypten eine Mischform von shafiitischem, hanefitischem und malekitischem Recht haben. In einigen Staaten ist es noch so, dass man dann, wenn es keine bestimmten Gesetze gibt, auf die Ansichten einer bestimmten Rechtsschule zurückgreifen soll. Aber insgesamt muss man sagen, dass sich diese Schulen stärker im religiösen Bereich erhalten haben, wo es zum Beispiel Unterschiede gibt, wie man sich beispielsweise beim Gebet ganz genau körperlich verhalten soll, während sie im Rechtsbereich eigentlich weitgehend ihre Bedeutung eingebüßt haben.

Wenn man sich die heutigen islamistischen Ideologen anschaut, die etwa Terror als legitimes Mittel ansehen, dann lehnen die Rechtsschulen dies als unerlaubte Neuerung ab. Kann eine Ablehnung der traditionellen Rechtsschulen zu solch einer Radikalisierung führen?

Mathias Rohe: Manche der Traditionellen, die Gewalt sehr stark ablehnen, sagen, gerade sie seien der Garant dafür, dass die Religion nicht aus dem Ruder läuft. Ich glaube allerdings nicht an diese stabilisierende Wirkung irgendwelcher Schulen im Moment. Woher holen die Radikalen ihre Ansichten? Woher holt eine junge Muslimin, ein junger Muslim heute die Informationen, wenn sie irgendetwas über ihren Glauben wissen wollen? Shaykh Google! Also man geht ins Internet. Man guckt, was man da für Botschaften findet. Und da gibt es keine Websites irgendwelcher Rechtsschulen, sondern vielleicht von irgendwelchen charismatischen Figuren, von irgendwelchen Exzentrikern, Extremisten oder Reformern. Da kann man sich das ganze Repertoire holen. Die Globalisierung hat auch vor dem Islam nicht Halt gemacht, und es ist noch völlig unausgelotet, wohin eigentlich in dieser Hinsicht die Reise gehen wird.

Was für eine Rolle spielt das islamische Recht für die in Deutschland lebenden Muslime?

Mathias Rohe: Es kann eine Rolle spielen, soweit das deutsche Recht das vorschreibt oder zumindest zulässt. Eins muss klar sein – man hat verbreitete Ängste vor einer Islamisierung Europas oder Deutschlands, diese Ängste sind aus Rechtssicht vollkommen unbegründet, denn es gilt alleine deutsches Recht in Deutschland. Es ist ein internationaler Grundsatz, dass das nationale Recht gilt. Aber das deutsche Recht sieht in bestimmten Fällen vor, dass wir ausländisches Recht, sei es nun französisches oder jordanisches oder brasilianisches Recht, in bestimmten Fällen privater Beziehungen anerkennen, bei denen wir davon ausgehen, dass die Menschen unter der Geltung fremden Rechts ihre Verhältnisse geordnet, eine Ehe geschlossen, zwanzig Jahre gelebt, Ehegüter und ähnliches mehr erworben haben, und dass sie dann, wenn sie nach Deutschland kommen, nicht auf einmal deutschem Familienrecht unterliegen sollen, das sie inhaltlich vielleicht gar nicht kennen und das ihre Erwartungen enttäuschen würde. Also in diesen Fällen ist unser Recht der Auffassung, dass die Anderen näher dran sind, weswegen wir dieses fremde Recht annehmen.

Aber auch das hat eine Grenze in der ordre publique, das heißt, wenn das Ergebnis der Anwendung dieses fremden Rechts mit unseren Rechtsvorstellungen so über Kreuz liegt, dass es für uns unerträglich wäre, dann sagen wir, wir sind nicht bereit, diese fremden Normen in diesem Fall anzuwenden, d.h. wir behalten uns auch da die Souveränität vor, uns zu entscheiden, ob und wie weit wir diese fremden Normen anwenden. Dazu kommt noch das so genannte dispositive Recht, das Bürgerliches Recht, also beispielsweise um die Möglichkeit, selbst Verträge gestalten zu können. Mittlerweile gibt es islamische Investments und ähnliche Dinge mehr, das ist rechtlich gesehen zulässig. Es gibt Ökobanking, es gibt christliche Investments, warum soll es keine islamische Investments geben? Wenn das seriös betrieben wird, die Leute nicht über den Tisch gezogen werden, was leider manchmal auch vorkommt, dann ist das zulässig, auch wiederum im Rahmen des deutschen Rechts.

Was sagt das islamische Recht über die Muslime aus, die in einer nicuslimischen Rechtsordnung leben?

Mathias Rohe: Es gibt eine 1000 Jahre alte Tradition im islamischen Recht, die so ungefähr besagt, dass der Muslim, der sich im nichtislamischen Ausland aufhält, die dortigen Gesetze respektieren und einhalten muss, wenn er dort genug Sicherheit hat und seinen Glauben nicht aufgeben muss. Wenn er unter Bedrohung kommt, dann soll er wieder auswandern. Nach dieser alten Lehre ist es also eine Pflicht des ordentlichen Muslims, die Gesetze einzuhalten, nicht nur weil dies verlangt wird, sondern auch aus seinen religiösen Gründen.

Man muss allerdings auch sagen, dass diese alte Lehre aus einer Zeit stammt, in der sich die Lager oft feindselig gegenüber standen. Man ahnt darin den Geist dieser Konfrontation, die von beiden Seiten bestand. Deswegen sagen sehr viele Gelehrte heute, das sei ein veraltetes Konzept. Das steht auch nicht im Koran, sondern das haben die Juristen so entwickelt. Sie sagen, heute leben wir alle auf einer Erde und nicht mehr in zwei verschiedenen Lagern. Deswegen sei es auch wichtig, dass sich die Menschen als Staatsbürger in den Staaten engagieren, in denen sie leben, egal ob sie Muslime, Juden, Christen, Atheisten oder was auch immer sind. Sie sollten das als gemeinsame Aufgabe ansehen. D.h. im Grunde sehen sie auch Länder wie Deutschland oder Frankreich als islamische Länder an, weil man dort nämlich auch die Religion des Islam im Rahmen der Religionsfreiheit frei praktizieren kann .

Oft wird das islamische Recht insgesamt als veraltet dargestellt. Gibt es überhaupt moderne Ansätze?

Mathias Rohe: Die gibt es durchaus. Wenn wir uns heute das Szenario des islamischen Rechts anschauen, zum Beispiel im Familienrecht oder Erbrecht – das ist der Bereich, in dem islamische Traditionen noch am stärksten vorhanden sind -, dann erkennen wir immense Unterschiede etwa zwischen Marokko und Tunesien auf der einen und Saudi-Arabien und anderen sehr traditionellen Staaten auf der anderen Seite, obwohl die alle von sich sagen, dass sie auf der Basis der Scharia, der islamischen Normenlehre, ihre Normen geschaffen hätten. Woher kommt das? Nun, weil die Quellen unterschiedlich gelesen werden.

 

Beten gibt mir Ruhe

14. Februar 2020